Gefahrstoffmanagement

 Gefahrstoffmanagement im  ServiceCenter LübbeckeGefahrstoffmanagement im  ServiceCenter Lübbecke
Die Verantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen liegt beim Arbeitgeber. Dadurch entsteht erhöhter Dokumentations- und Schulungsaufwand.

Bestandsaufnahme - Gefahrstoffverzeichniss
Ein erster Schritt des Gefahrstoffmanagements ist die Erfassung aller gefährlichen Stoffe, ihrer Menge und Einsatzarten sowie der betroffenen Arbeitsplätze. Die im Betrieb eingesetzten Stoffe und die Arbeitsplätze, an denen Gefahrstoffe eingesetzt werden, müssen im zweiten Schritt entsprechend ihrer Gefährlichkeit bewertet werden. Die wesentliche Informationsquelle hierfür sind die EG-Sicherheitsdatenblätter und die TRGS.

Schutzstufen festlegen
Entsprechend der Gefährlichkeit der eingesetzten Stoffe sind Schutzmaßnahmen festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen orientieren sich am sogenannten Schutzstufenkonzept der GefStoffV.

Maßnahmenplanung
Für die Arbeitsvorgänge mit gefährlichen Stoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen die Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Weiterhin sind die Mitarbeiter zu unterweisen sowie die arbeitsmedizinischen Überwachungen zu planen.

Verantwortlichkeiten
Im Gefahrstoffrecht gibt es keine gesonderte Beauftragtenfunktion, hier ist ausschließlich der Arbeitgeber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. In Sinne eines effizienten Managementsystems ist es jedoch sinnvoll, innerbetrieblich eine entsprechende Zuständigkeit zu schaffen.

Controlling
Die Einhaltung der Maßnahmen und Vorschriften, insbesondere der Luftgrenzwerte, ist regelmäßig zu überwachen Gegebenenfalls sind Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Weiterhin sind mindestens jährlich die Gefahrstoffinformationen zu überprüfen und zu aktualisieren. Es empfiehlt sich, gleichzeitig zu prüfen, ob durch Umstellung von Arbeitsvorgängen oder die Substitution gefährlicher Stoffe die Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt reduziert werden kann.

Unsere Leistungen: