Explosionsschutz

Das Explosionsschutzdokument beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage bildet der § 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung) ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Bei der Beurteilung müssen die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens einer gefährlichen EX-Atmosphäre, die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Explosion berücksichtigt werden.
Bei der Dokumentation muss dann nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.
Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen.
Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:
- die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
- Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern
- Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)§5 und Anhang 3 BetrSichV
- Einhaltung der Mindestanforderungen nach Anhang 4 der BetrSichV.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz sind:
- Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes
- Beratung im Bereich Explosionsschutzmaßnahmen
- Schulung der Mitarbeiter
- Erstellen aller gesetzlich geforderten Unterlagen