Gabelstaplerfahrerausbildung

Ausbilung zum   Gabelstaplerfahrer
Ein Unternehmer muss beim Betrieb von Gabelstaplern u. a. die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter/-innen gewährleisten. Eine wesentliche Voraussetzung zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Gabelstaplern ist der Einsatz von qualifiziertem Personal. Nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 werden eine mehrtägige Allgemeine Ausbildung (Stufe 1) und eine betriebliche Ausbildung (Stufe 3) vorgeschrieben.

Die betriebliche Ausbildung (Stufe 3) bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes und muss daher im Betrieb durchgeführt werden. Die Ausbildung muss einen Geräte- und einen verhaltensbezogenen Teil enthalten.

Dieses eintägige Seminar setzt die Vorgaben der Berufsgenossenschaften zum sicheren Führen von Gabelstaplern um und ersetzt die innerbetriebliche Einweisung durch einen Verantwortlichen des Unternehmens.

Die Schwerpunkte des Seminars sind: